Beerdigung und Trauerfeier

In der Trauerbegleitung und der gemeinsamen Trauerfeier bringen wir unsere Hilflosigkeit gegenüber dem Tod in die Gegenwart Jesu. Der Gottesdienst gibt Raum zum Trauern und Abschied nehmen und lenkt unseren Blick auf Gottes Reich und das ewige Leben.  

Kirchliche Beerdigung

Gottes Wort spricht kraftvoll in unsere Trauer hinein. Am Grab und im Gottesdienst hören wir dieses Wort. Wir empfangen daraus Trost und fassen neues Vertrauen zum Herrn allen Lebens.
Kreuz
Trauerfeier

Beerdigung

Der Verlust eines nahestehenden Menschen schmerzt tief und lässt sich kaum in Worte fassen. In dieser schweren Zeit stehen wir Ihnen einfühlsam zur Seite. Ob bei Seelsorgegesprächen, der Planung einer würdevollen Trauerfeier oder der Organisation der Beerdigung – wir begleiten Sie mit Mitgefühl und Erfahrung. Gemeinsam trauern, den Abschied gestalten und Trost finden. In Frieden ruhen – mit der Hoffnung und Perspektive auf ein Leben nach dem Tod.
Anfragen
Team

Pfarrteam

Als Pfarrteam der reformierten Kirchgemeinde stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Trauerbegleitung, Beerdigung und Seelsorge gerne zur Seite. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da!
Andreas Schmid

Andreas Schmid

Pfarrer
077 521 99 71
andreas.schmid@kirche-niederbipp.ch
Über mich

«Jesus – In keinem anderen ist das Heil; denn uns Menschen ist kein anderer Name unter dem Himmel gegeben, durch den wir gerettet werden sollen.» (Apg 4,12)

Bernhard Wagner

Bernhard Wagner

Pfarrer
078 900 33 05
bernhard.wagner@kirche-niederbipp.ch
Über mich

«Alles, was Gott tut, geschieht genau zu der Zeit, die er dafür vorgesehen hat. Auch hat er die Ewigkeit in das Herz der Menschen gelegt. Dennoch kann der Mensch Gottes Plan nie ganz erfassen – weder Anfang noch Ende.» (Prediger 3:11 Genfer Übersetzung)

möglichkeiten

Trauerbegleitung

Haben Sie spezifische Fragen zum Ablauf einer Beerdigung und was bei einem Todesfall zu tun ist? Hier finden Sie erste Anworten. Zögern Sie nicht persönlich Kontakt mit dem Pfarrteam aufzunehmen.
Wie kann ich meine eigene Abdankung vorbereiten und gestalten?

Sie können Ihre Abdankung vorbereiten, indem Sie sich überlegen, ob Sie eine Kremation wünschen oder eine Erdbestattung, wo Sie beigesetzt werden wollen (in einem Einzelgrab oder im Gemeinschaftsgrab), wo und wie die Abdankung stattfinden und wer besonders benachrichtigt werden soll.

Haben Sie bei Ihren Überlegungen auch daran gedacht, dass jeder Abschied von den Zurückgebliebenen verarbeitet werden muss? Das machen nicht alle gleich. Vielen hilft es aber, wenn sie immer wieder an den Ort hingehen können, wo Sie beigesetzt sind. Bei einem so genannten „stillen Abschied“ könnten sich Menschen ausgeschlossen fühlen, denen es ein Anliegen und ein Bedürfnis ist, sich von Ihnen verabschieden zu können.

Folgendes ist in jedem Fall wichtig: Sprechen Sie mit Ihren nächsten Angehörigen oder mit derjenigen Person, die im Falle Ihres Todes alles organisieren soll, über Ihren letzten Willen und teilen Sie Ihre Beweggründe mit. Denken Sie dabei nicht nur an sich selbst, sondern auch an die anderen. Lassen Sie deshalb Ihren letzten Willen nicht das aller letzte Wort haben, sondern erlauben Sie denjenigen, die zurück bleiben, sich so von Ihnen zu verabschieden, wie es für Sie stimmt.

Unser Pfarrteam erreichen Sie unter der Tel. 032 633 10 60

Wer ist zuständig für die Überführung der Verstorbenen? Welche Bestattungsinstitute gibt es in der Nähe?

Die Überführung der verstorbenen Person zur Friedhofshalle oder zum Krematorium muss durch die Angehörigen selbst in Auftrag gegeben werden. Das ausgewählte Bestattungsinstitut ist auch für das Einsargen und allenfalls Ankleiden der verstorbenen Person zuständig.

Bestattungsinstitute in der Nähe:

Zuber Bestattungen
Wydenstrasse 4, 4704 Niederbipp
Tel. 032 636 22 77

Christian Ruckstuhl
Melchnaustrasse 43, 4900 Langenthal
Tel. 062 923 95 05

Was sind die ersten Schritte bei einem Todesfall?

Der Eintritt des Todesfalles ist dem behandelnden Arzt oder dem Notfallarzt umgehend mitzuteilen. Dieser stellt zuhanden des Zivilstandsamtes eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem Todesfall im Spital oder im Altersheim (Gemeinde Niederbipp) wird die Meldung durch die Verwaltung dieser Institutionen veranlasst.

Der Todesfall ist möglichst innert Tagesfrist beim Zivilstandsamt in Wangen a. A. anzumelden. Dabei sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere der verstorbenen Person (Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Ehe- oder Geburtsschein, bei ausländischen Personen zudem Pass und Ausländerausweis) mitzubringen. Verpflichtet zu dieser Meldung sind die Angehörigen der verstorbenen Person; sie können dazu auch eine Drittperson ermächtigen bzw. beauftragen.

Wie viel Kostet eine kirchliche Bestattung, wenn ich nicht Teil der ref. Kirche bin?

Sind sie Teil der Kirche, ist die kirchliche Abdankung gratis.

Laut Verordnung über die Gebühren bei kirchlichen Bestattungen der Reformierten Kirchgemeinde Niederbipp setzt sich der Betrag nach Art. 3 der Gebührenhöhe wie folgt zusammen, wenn man Nicht Teil der Reformierten Kirchen Bern- Jura- Solothurn ist:
1 Die Gebühr wird für die einzelnen Dienstleistungen in Form einer Pauschale erhoben.    
2 Pro kirchliche Trauung oder Bestattung beträgt die Gebühr Fr. 1200.- , zusammengesetzt aus den folgenden Kostenstellen:
a)  Pfarrer: Fr. 460.-
b)  Orgeldienst: Fr. 180.-
c)  Sigrist: Fr. 160.-
d)  Benutzung der Kirche (3 Stunden): Fr. 300.-
e)  Sekretariat: Fr. 100.-    
3 Falls die Trauung oder Beerdigung ausserhalb der Kirche stattfindet, werden die Dienstleistungen einzeln verrechnet.
4 Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen für Spesen oder weitergehende Dienstleistungen (z.B. für musikalische Begleitung im Gottesdienst und dgl.) in Rechnung gestellt. Weitere Informationen zu den Kosten und Regelungen finden sie in den Dokumenten zum Download.

Wie und wann findet die Beerdigung und Abdankung statt? Welche Anordnungen gibt es?

Für die zeitliche Festlegung der Abdankungsfeier ist der Pfarrer/die Pfarrerin zu kontaktieren, der/die in Absprache mit dem Friedhofsgärtner/meister den Bestattungstermin festlegt. Gemeinsam mit den Angehörigen werden die einzelnen Schritte der Abdankungs- und Bestattungsfeierlichkeiten besprochen und festgelegt.
Eine Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach eingetretenem Todesfall erfolgen. In der Regel finden Beerdigungen montags bis freitags um jeweils 13.30 Uhr statt. In Ausnahmefällen auch vormittags um 11 Uhr. In Ausnahmefällen können Beerdigungen auch samstags stattfinden, wobei die politische Gemeinde jedoch erhöhte Gebühren in Rechnung stellt.

Andreas Schmid

Ich begleite Sie gerne im schweren Prozess des Abschieds.

Es gibt eine Hoffnung über den Tod hinaus:
«Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird in Ewigkeit nicht sterben.» (Joh 11,25-26)
Kontaktieren

Seelsorge

Möchten Sie über Glauben, Leben oder Tod sprechen? Wir sind für Sie da und bieten Ihnen die passende Ansprechperson. Unsere Pfarrer Andreas Schmid und Bernhard Wagner hören Ihnen gerne zu und kümmern sich um Ihr persönliches Anliegen.
Mehr erfahren