Beerdigung und Trauerfeier
Kirchliche Beerdigung

Beerdigung
Pfarrteam

Andreas Schmid
«Jesus – In keinem anderen ist das Heil; denn uns Menschen ist kein anderer Name unter dem Himmel gegeben, durch den wir gerettet werden sollen.» (Apg 4,12)

Bernhard Wagner
«Alles, was Gott tut, geschieht genau zu der Zeit, die er dafür vorgesehen hat. Auch hat er die Ewigkeit in das Herz der Menschen gelegt. Dennoch kann der Mensch Gottes Plan nie ganz erfassen – weder Anfang noch Ende.» (Prediger 3:11 Genfer Übersetzung)
Trauerbegleitung
Sie können Ihre Abdankung vorbereiten, indem Sie sich überlegen, ob Sie eine Kremation wünschen oder eine Erdbestattung, wo Sie beigesetzt werden wollen (in einem Einzelgrab oder im Gemeinschaftsgrab), wo und wie die Abdankung stattfinden und wer besonders benachrichtigt werden soll.
Haben Sie bei Ihren Überlegungen auch daran gedacht, dass jeder Abschied von den Zurückgebliebenen verarbeitet werden muss? Das machen nicht alle gleich. Vielen hilft es aber, wenn sie immer wieder an den Ort hingehen können, wo Sie beigesetzt sind. Bei einem so genannten „stillen Abschied“ könnten sich Menschen ausgeschlossen fühlen, denen es ein Anliegen und ein Bedürfnis ist, sich von Ihnen verabschieden zu können.
Folgendes ist in jedem Fall wichtig: Sprechen Sie mit Ihren nächsten Angehörigen oder mit derjenigen Person, die im Falle Ihres Todes alles organisieren soll, über Ihren letzten Willen und teilen Sie Ihre Beweggründe mit. Denken Sie dabei nicht nur an sich selbst, sondern auch an die anderen. Lassen Sie deshalb Ihren letzten Willen nicht das aller letzte Wort haben, sondern erlauben Sie denjenigen, die zurück bleiben, sich so von Ihnen zu verabschieden, wie es für Sie stimmt.
Unser Pfarrteam erreichen Sie unter der Tel. 032 633 10 60
Die Überführung der verstorbenen Person zur Friedhofshalle oder zum Krematorium muss durch die Angehörigen selbst in Auftrag gegeben werden. Das ausgewählte Bestattungsinstitut ist auch für das Einsargen und allenfalls Ankleiden der verstorbenen Person zuständig.
Bestattungsinstitute in der Nähe:
Zuber Bestattungen
Wydenstrasse 4, 4704 Niederbipp
Tel. 032 636 22 77
Christian Ruckstuhl
Melchnaustrasse 43, 4900 Langenthal
Tel. 062 923 95 05
Der Eintritt des Todesfalles ist dem behandelnden Arzt oder dem Notfallarzt umgehend mitzuteilen. Dieser stellt zuhanden des Zivilstandsamtes eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem Todesfall im Spital oder im Altersheim (Gemeinde Niederbipp) wird die Meldung durch die Verwaltung dieser Institutionen veranlasst.
Der Todesfall ist möglichst innert Tagesfrist beim Zivilstandsamt in Wangen a. A. anzumelden. Dabei sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere der verstorbenen Person (Familienbüchlein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis, Ehe- oder Geburtsschein, bei ausländischen Personen zudem Pass und Ausländerausweis) mitzubringen. Verpflichtet zu dieser Meldung sind die Angehörigen der verstorbenen Person; sie können dazu auch eine Drittperson ermächtigen bzw. beauftragen.
Sind sie Teil der Kirche, ist die kirchliche Abdankung gratis.
Laut Verordnung über die Gebühren bei kirchlichen Bestattungen der Reformierten Kirchgemeinde Niederbipp setzt sich der Betrag nach Art. 3 der Gebührenhöhe wie folgt zusammen, wenn man Nicht Teil der Reformierten Kirchen Bern- Jura- Solothurn ist:
1 Die Gebühr wird für die einzelnen Dienstleistungen in Form einer Pauschale erhoben.
2 Pro kirchliche Trauung oder Bestattung beträgt die Gebühr Fr. 1200.- , zusammengesetzt aus den folgenden Kostenstellen:
a) Pfarrer: Fr. 460.-
b) Orgeldienst: Fr. 180.-
c) Sigrist: Fr. 160.-
d) Benutzung der Kirche (3 Stunden): Fr. 300.-
e) Sekretariat: Fr. 100.-
3 Falls die Trauung oder Beerdigung ausserhalb der Kirche stattfindet, werden die Dienstleistungen einzeln verrechnet.
4 Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen für Spesen oder weitergehende Dienstleistungen (z.B. für musikalische Begleitung im Gottesdienst und dgl.) in Rechnung gestellt. Weitere Informationen zu den Kosten und Regelungen finden sie in den Dokumenten zum Download.
Für die zeitliche Festlegung der Abdankungsfeier ist der Pfarrer/die Pfarrerin zu kontaktieren, der/die in Absprache mit dem Friedhofsgärtner/meister den Bestattungstermin festlegt. Gemeinsam mit den Angehörigen werden die einzelnen Schritte der Abdankungs- und Bestattungsfeierlichkeiten besprochen und festgelegt.
Eine Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach eingetretenem Todesfall erfolgen. In der Regel finden Beerdigungen montags bis freitags um jeweils 13.30 Uhr statt. In Ausnahmefällen auch vormittags um 11 Uhr. In Ausnahmefällen können Beerdigungen auch samstags stattfinden, wobei die politische Gemeinde jedoch erhöhte Gebühren in Rechnung stellt.

Ich begleite Sie gerne im schweren Prozess des Abschieds.
«Jesus Christus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird in Ewigkeit nicht sterben.» (Joh 11,25-26)