Hochzeit

Liebes Brautpaar, Wir freuen uns, dass Sie sich für die kirchliche Trauung interessieren. Vielleicht heiraten Sie ja sogar in unserer Kirche. Als Einwohner von Niederbipp und Walliswil bei Niederbipp haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Trauung mit einer Niederbipper-Pfarrperson.

Kirchliche Trauung

Geben Sie sich das Ja-Wort und besiegeln Sie Ihr Eheversprechen vor Gott. Die kirchliche Trauung ist ein bedeutungsvolles Zeichen Ihrer Liebe und Verbundenheit – gesegnet und begleitet von Gottes Segen.
eheversprechen

Kirchliche Hochzeit

Bei der kirchlichen Trauung geben sich ein Mann und eine Frau das Versprechen lebenslanger Treue und empfangen den Ehesegen. Gottes Segen befähigt uns, verbindliche Beziehungen einzugehen und einander in guten und schlechten Zeiten zu tragen.
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Team

Pfarrteam

Unser vielseitiges Pfarrteam begleitet Sie gerne bei Ihrer individuellen Kirchlichen Trauung in der reformierten Kirche Niederbipp! Kontaktieren Sie uns ungeniert, wenn Sie gerne Ihre Hochzeit mit uns planen und durchführen wollen.
Andreas Schmid

Andreas Schmid

Pfarrer
077 521 99 71
andreas.schmid@kirche-niederbipp.ch
Über mich

«Jesus – In keinem anderen ist das Heil; denn uns Menschen ist kein anderer Name unter dem Himmel gegeben, durch den wir gerettet werden sollen.» (Apg 4,12)

Bernhard Wagner

Bernhard Wagner

Pfarrer
078 900 33 05
bernhard.wagner@kirche-niederbipp.ch
Über mich

«Alles, was Gott tut, geschieht genau zu der Zeit, die er dafür vorgesehen hat. Auch hat er die Ewigkeit in das Herz der Menschen gelegt. Dennoch kann der Mensch Gottes Plan nie ganz erfassen – weder Anfang noch Ende.» (Prediger 3:11 Genfer Übersetzung)

Fragen & Antworten

Antworten zur Hochzeit

Haben Sie Fragen zu ihrer geplanten kirchlichen Trauung? Interessieren Sie sich für eine Hochzeit bei uns? Hier finden Sie erste Antworten auf mögliche Fragezeichen. Wir freuen uns besonders mit Ihnen persönlich ins Gespräch zu kommen!
Wie viel kostet die kirchliche Trauung?

Als Mitglied der reformierten Kirche Niederbipp haben sie Anspruch auf eine kostenlose Trauung durch eine Pfarrperson in unserer Kirche.

Welche Vorbedingungen gibt es?

Formelle Vorbedingung für eine reformierte Hochzeit ist einzig die standesamtliche Ziviltrauung. In der kirchlichen Trauung geht es um Fürbitte und Zuspruch des Segens Gottes für das Paar am Beginn seines gemeinsamen Lebensweges. Die Gestaltungsmöglichkeiten einer solchen Feier sind vielfältig. Besondere Regelungen gelten bei konfessionell gemischten Paaren. Der römisch-katholische Ehepartner sollte sich bei seinem zuständigen Pfarramt nach den für ihn geltenden kirchlichen Gesetzen erkundigen und gegebenenfalls eine Formdispens (Befreiung von der Pflicht, nach röm.-kath. Recht zu heiraten) einzuholen. Es ist heute üblich, dass nur noch ein Pfarrer – reformiert oder katholisch – die Trauung durchführt. Zwei Menschen, die sich vor Gott und der Öffentlichkeit zueinander bekennen und gemeinsam den Weg in die Zukunft gehen wollen - das ist etwas Wunderbares!

Wie lautet die Verordnung über die Gebühren bei kirchlichen Trauungen?

Grundsatz Art. 1
1 Aus seelsorgerlichen Gründen kann die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer auch Ehepaare trauen, die beide nicht Mitglieder der Reformierten Kirchen Bern- Jura- Solothurn sind, oder kirchliche Bestattungen von Personen übernehmen, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens den Reformierten Kirchen Bern- Jura- Solothurn nicht angehört haben.    
2 In diesen Fällen haben die Eheleute, bzw. bei einer  kirchlichen Bestattung die um die Amtshandlung ersuchenden Personen grundsätzlich Gebühren zu entrichten.

Geltungsbereich Art. 2              
Dieses Reglement regelt die Gebühren der Kirchgemeinde:
a)  bei kirchlichen Trauungen von Eheleuten, die beide nicht den Reformierten Kirchen Bern- Jura- Solothurn angehören;
b)  bei kirchlichen Bestattungen von Personen, die zum Zeitpunkt des Todes den Reformierten Kirchen Bern- Jura- Solothurn nicht angehört haben;
c)  für Personen, die in einer anderen Kirchgemeinde wohnen oder gewohnt haben;
d)  für die Benutzung der Kirche für weitere Anlässe.  

Gebührenhöhe Art. 3
1 Die Gebühr wird für die einzelnen Dienstleistungen in Form einer Pauschale erhoben.    
2 Pro kirchliche Trauung oder Bestattung beträgt die Gebühr Fr. 1200.- , zusammengesetzt aus den folgenden Kostenstellen:
a)  Pfarrer: Fr. 460.-
b)  Orgeldienst: Fr. 180.-
c)  Sigrist: Fr. 160.-
d)  Benutzung der Kirche (3 Stunden): Fr. 300.-
e)  Sekretariat: Fr. 100.-

Was sagt die Bibel über die Liebe?

«Liebe ist geduldig und freundlich. Sie ist nicht verbissen, sie prahlt nicht und schaut nicht auf andere herab. Liebe verletzt nicht den Anstand und sucht nicht den eigenen Vorteil, sie lässt sich nicht reizen und ist nicht nachtragend. Sie freut sich nicht am Unrecht, sondern freut sich, wenn die Wahrheit siegt. Liebe nimmt alles auf sich, sie verliert nie den Glauben oder die Hoffnung und hält durch bis zum Ende. Die Liebe wird niemals vergehen.» (1. Korinther 13, 4-8) Jesus, der Bräutigam, gab sein Leben für seine Braut – die Kirche, für uns.

Wie ist es geregelt, wenn wir als Brautpaar nicht alle Dienstleistungen benötigen?

Gebührenhöhe Art. 33 Falls die Trauung oder Beerdigung ausserhalb der Kirche stattfindet, werden die Dienstleistungen einzeln verrechnet.
4 Zusätzlich zur Gebühr werden Auslagen für Spesen oder weitergehende Dienstleistungen (z.B. für musikalische Begleitung im Gottesdienst und dgl.) in Rechnung gestellt.

Bernhard wagner

Ich unterstütze Sie als Paar auf dem Weg zur Ehe. Kontaktieren Sie mich!

Möchten Sie in der reformierten Kirchgemeinde Niederbipp heiraten und Ihre Liebe vor Gott bekennen? Ich begleite Sie gerne auf diesem besonderen Weg und freue mich, Sie kennen zu lernen und über Ihre persönliche Kontaktaufnahme!
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Das Gebäude

Möchten Sie mehr über unsere Kirche erfahren, den Kirchenraum besichtigen oder den Kirchturm erklimmen? Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer kirchlichen Infrastruktur.
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